|
Ueber 500 Mio Euro
waren im Grand Hotel Hof Ragaz/Quellenhof anwesend,
als Hans-Peter Holbach am 7. Dezember seinen Vortrag zur Lage hielt. Die Zusammenfassung des Vortrags können Sie in unserem Verlag unter dem Stichwort „Bad Ragaz“ zum Vorkassepreis von 100 Euro (bar oder Scheck) anfordern. Vor allem und vorab für unsere Leserfreunde in Deutschland hier die wichtigste Anlage-Information vor dem Jahresende 2006:
Sie haben Festgelder, Festverzinsliche, Investmentfonds, Aktien? Dann müssen Sie jetzt umdenken und Ihre Anlagen neu strukturieren. Nicht nur Ihre Zinsen und Dividenden sind (schon jetzt) steuerpflichtig und verringern damit Ihren Ertrag. Auch alle Ihre Gewinne werden demnächst erfasst. Die Spekulationsfrist wird abgeschafft. Ihr Geldbrief hat das Problem erkannt und die optimale Lösung für Sie gefunden:
1. Schritt: Dividenden und Zinsen in steuerfreie Veräusserungsgewinne umwandeln.
2. Schritt: Zum „Altfall“ werden und mit Ihrer Anlage „lebenslang steuerfrei“ bleiben.
|
Worum geht es? Das Gesetz „Gewinnsteuer auf alles“ kommt. Um auf der sicheren Seite zu sein, müssen Sie vorher vollendete Tatsachen schaffen. Wie? Noch gilt die einjährige Spekulationsfrist. Sie müssen mit der richtigen Anlage nach einem Jahr und vor Inkrafttreten der neuen „Dauersteuer“ nach gültigem, alten Recht steuerfrei sein – dann bleiben Ihnen als „Altfall“ auch alle späteren Gewinne steuerfrei. Egal, wann und wieviel Sie in späteren Jahren verkaufen/teilliquidieren. Dies ist kein „Wunder aus Berlin“, sondern logisches Ergebnis. Ergo, um legal Ihren optimalen Gewinn zu erreichen, müssen Sie jetzt umdenken und Ihre Anlagen neu strukturieren. Je früher, umso besser. Wenn es zu spät ist, lässt sich legal nichts mehr korrigieren.
Ganz einfach geht's: Sie können sich für alle Ihre Geld- und Kapitalanlagen z.B. ein DAX-Index-Zertifikat kaufen und, wie heute noch möglich, nach einem Jahr Haltefrist dieses ganz oder teilweise steuerfrei verkaufen. Dies ist auch noch nach fünf, zehn, zwanzig oder dreissig Jahren der Fall. Jeder Gewinn bleibt für Sie steuerfrei. Das neue Steuergesetz tangiert keine „Altfälle“. Nachteil: Sie können in Ihrer Anlage keine Umschichtungen mehr machen, müssen also bei der gleichen Anlage bleiben und machen gegebenenfalls auch einen mehrjährigen Kursrückgang beim DAX-Index mit. Wenn Sie verkaufen (oder die Bank das „Endloszertifikat“ kündigt) und danach neue Wertpapiere erwerben, unterliegen Sie ab dann der neuen Gewinnsteuer.
Intelligenter ist die Beteiligung an einer ertragsteuerfreien Vermögensverwaltungsgesellschaft wie der für unsere Leserfreunde konzipierten CH STRATEGY. Hier gibt es statt steuerpflichtiger Zinsen und Dividenden steuerfreie Veräusserungsgewinne (nach mindestens einem Jahr Haltefrist). Vorteile der Aktiengesellschaft CH STRATEGY: die jeweiligen Anlagen können breit gestreut werden (viele Indizes und sämtliche Edelmetalle stehen zur Verfügung – siehe Seite 2 in jedem Geldbrief), können jederzeit steuerunschädlich umgeschichtet werden und bei fallenden Börsenkursen kann dank Stop-loss-System sogar Bargeld gehalten werden, das erst bei einer Börsenwende wieder investiert wird. Mit anderen Worten: Die Anlagen können also nach den Marktverhältnissen optimal getätigt werden. Das bringt Ihnen enorme Einsparungen und Gewinne. Denn für Sie arbeitet Ihre Anlage „Zins auf Zins, Gewinn auf Gewinn“. Ist die Spekulationsfrist von einem Jahr verstrichen, sind Sie ein „Altfall“: Das neue Gesetz „Gewinnsteuer auf alles“ betrifft Sie dann nicht. Sie bleiben „lebenslang steuerfrei“. Sie müssen nur möglichst sofort zum steuerfreien „Altfall“ werden. Sie brauchen Ihre Anlage übrigens nicht einmal in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Denn es gibt keine zu versteuernden Dividenden oder Zinsen. Und deshalb auch keine Meldungen. Sie brauchen nicht einmal ein neues Konto. Weitere Informationen finden Sie in der Beilage, zusätzliche erhalten Sie unter Tel. 0041 91 630 61 90, Fax 0041 91 630 61 94 oder per E-mail chstrategy@gmx.net
Zweite (auch zusätzliche) Möglichkeit: Ihre Kapitalanlage unter dem Dach der FL-Lebensversicherung nach neuem Recht. Sie können unter verschiedenen Anlagemöglichkeiten wählen und bei grösseren Beträgen Ihr Depot sogar selbst managen oder verwalten lassen. Wir empfehlen als Anlage das bewährte Geldbrief TopDepot (das als Sondervermögen nach den Vorlagen der erfolgreichen Geldbrief-Empfehlungen geführt wird).
|
Vorteile: Während der gesamten lebenslangen Laufzeit können Zinsen, Dividenden und Wertzuwachs steuerfrei akkumuliert werden. Dies gilt für Einmalanlagen und/oder periodische Einzahlungen. Neu ist nur noch 1 % Versicherungsschutz nötig (das zahlen Sie aus der Portokasse), es gibt also keine wesentlichen Kosten für einen Versicherungsschutz, den ohnehin kaum jemand noch braucht. Weitere Vorteile ergeben sich bei Schenkungen und Erbschaften bei jetzt noch abzuschliessenden „Alt-Verträgen“: es wird nur 2/3 der Einzahlung berücksichtigt, auch wenn der Wert der dynamischen Versicherung dank Wertzuwachs doppelt so hoch sein sollte. Das kann erhebliche Einsparungen bei der Schenkung- oder Erbschaftsteuer bedeuten. Auch hier steht eine Erhöhung der Schenkung-/Erbschaftsteuer an. Bei geschickter Handhabung kann die ansonsten bei der Lebensversicherung fällige Endbesteuerung von 25 % der akkumulierten Gewinne sogar vermieden werden. Nur diese über einen Liechtensteiner Vermittler abgeschlossene Kapitalanlage bietet Ihnen zudem ein gesetzlich verankertes „Konkursprivileg“: Ihr hier investiertes Vermögen bleibt Ihrer Familie erhalten und ist dem Zugriff Ihrer eventuellen Gläubiger entzogen. Die laufende Versicherung braucht in keiner Einkommensteuererklärung angegeben zu werden, da es während der Laufzeit keine zu deklarierenden Zinsen oder Dividenden gibt. Und wen es interessiert: Liechtenstein gibt bezüglich der Versicherung (anders als bei direkten Bankkonten möglich) keine Auskünfte an Behörden oder Dritte. Unterlagen/Anträge und weitere Auskünfte bitte unter Tel. 00423 791 30 66 oder 0041 78 773 35 82 oder am besten per E-mail unter epivest@gmx.li anfordern. Wenn Sie sich bitte beeilen, kann in diesem Dezember noch alles vor dem 28.12.2006 (Versicherungsbeginn noch im alten Jahr!) perfekt gemacht werden.
Beide Anlagen sind für jeden Kapitalanleger bestimmt und die optimale Lösung, bevor das neue Gesetz „Gewinnsteuer auf alles“ in Kraft tritt. Sie würden sich lebenslang Vorwürfe machen, wenn Sie diese Chance nicht jetzt, möglichst sofort vor dem 28.12.2006, nutzen.
Für alle „Schwarzgeldanleger“ ist es ohnehin ein Muss, sofort aktiv tätig zu werden. Für sie ist es die letzte Chance, Schwarzgeld vor der kommenden Aufdeckung in die Freiheit und steuerliche Ehrlichkeit zurückzuführen, ohne Strafsteuer, ohne Steuernachzahlung, ohne Angst vor einer strafrechtlichen Verurteilung. Lösung: eine „ertragsteuerfreie Anlage“ (dadurch endet die Steuerhinterziehung) und das Abwarten der Verjährungsfristen (5 Jahre strafrechtlich, 10 Jahre steuerrechtlich). Wer es als „Schwarzgeldinhaber“ unterlässt, seine Depots noch in diesem Jahr intelligent umzuschichten und Auslandsfirmen sowie Stiftungen ändert, dem kann wahrlich nicht mehr geholfen werden. Angst vor der Auflösung einer Stiftung? Sie sollten Angst haben, die Stiftung zu behalten! Denn wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, begehen Sie damit eine kriminalisierte fortgesetzte Steuerhinterziehung. Ueber die richtige FL-Versicherung können Sie die gleichen Ziele erreichen – nur preiswerter und vor allem legal. Und hilfreich sind erfahrungsgemäss dabei nicht die bisherigen (Steuerhinterziehungs-) Helfer...
Seitenanfang
|