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EU-Zinssteuer ab 01.07.2005

„Lücken gross wie Scheunentore“

titelte jüngst das deutsche Finanzmagazin Börse-Online
über die nun zum 01.07.2005 nach langem Streit in Kraft tretende EU-Zinsrichtlinie. In gleicher Weise wusste das deutsche Unternehmermagazin IMPULSE in der Juni- Ausgabe zu berichten, wie „clevere Anleger“ aufgrund von Lücken im System die „Zinssteuer vermeiden“ können. Und auch FOCUS-MONEY konnte da natürlich nicht nachstehen und wusste unter dem Titel „ Das Wunder von Bern “ über genug legale Schlupflöcher zu berichten, um den Kontrollmitteilungen und der Quellensteuer im Ausland zu entgehen.


Zinssteuer: Automatische Auskunft, Quellensteuer oder freiwillige Meldung

Halbwahrheiten sind schädliche Unwahrheiten. Deshalb in Kürze:

Wo immer Sie wohnen, Ihre Zins- und Dividendenerträge müssen Sie an Ihrem Wohnort versteuern – egal wo Ihre Konten geführt werden.

Sie haben ein legales Konto im EU-Ausland: Ob Sie in Berlin wohnen und ein (Miet-) Konto auf Mallorca unterhalten, oder ob Sie auf auf Tenerifa residieren und Zinseinnahmen bei einer Bank in München haben – der deutsche Fiskus meldet nach Spanien, der spanische nach Deutschland. Zinseinnahmen zu verschweigen geht nicht mehr. Innerhalb von Deutschland ohnehin nicht mehr: Ob Sie Konten in Grünwald oder Hannover unterhalten, Ihr Finanzamt in Köln, wenn Sie in der Domstadt am Rhein wohnen, weiss es. Auf Knopfdruck.

Wenn Sie ein "ehrliches" Konto in den EU-Staaten Luxembourg, Belgien oder Österreich oder den Nicht-EU-Ländern Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino, Monaco, Jersey, Guernsey, Isle of Man etc. unterhalten, können Sie wählen: pauschaler Steuerabzug oder freiwillige Meldung. Da Ihre Zinseinnahmen ohnehin in Ihrer Heimat steuerpflichtig sind, der Steuerabzug angerechnet wird, können Sie sich viel Arbeit ersparen. Geben Sie Ihrer Ausländischen Bank die Genehmigung, Ihren Steuerbehörden die erhaltenen Zinsen mitzuteilen.

Sie haben ein „heimliches“ Konto: Ob Sie ein Konto in Flensburg, Oberammergau, Enschede, Rimini oder Alicante haben – Ihr Finanzamt in Münster oder Como ist informiert. Ihr „heimliches“ Konto fällt auf. Und Sie sind dran. Möglicherweise droht Ihnen eine Nachversteuerung für die letzten zwölf Jahre...

Nur bei Konten in den Ländern Luxembourg, Belgien, Oesterreich, Schweiz, Liechtenstein etc. können Sie – vorläufig! – die von 15 % auf 35 % ansteigende „anonyme Verrechnungssteuer“ zahlen. Ehrliche Banken schreiben jedoch schon jetzt, dass „diese Quellensteuer keine befreiende Wirkung hat und den Anleger nicht von seinen Erklärungspflichten in seinem Wohnsitzstaat entbindet“. Vorläufig? Ja. Denn vermutlich folgt anschliessend wie bei den anderen braven Ländern der automatische Informationsausstausch.

Sind Sie darauf vorbereitet? Lesen Sie bitte unsere Informationsschriften „Die Schwarzgeld- Falle“ (Euro 100 Vorkasse) sowie „Was sind die Bankgeheimnisse noch wert? – Ist mein Geld im Ausland noch sicher?“ (ebenfalls 100 Euro Vorkasse) und treffen Sie dann die richtige Entscheidung: Sofort Ihre Konten und Depots auf ertragsteuerfrei stellen (steuerfreie Kursgewinne statt steuerpflichtiger Zinsen und steuerpflichtiger Dividenden) und die straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen abwarten. So gibt es keine Meldungen und keine Quellensteuern! Dann beibt Ihr Geld bei Ihnen und Ihren Erben, legal und steuerfrei.

Legale Schlupflöcher, die Zinssteuer legal vermeiden? Wie lange will man eigentlich den ganz normalen Kapitalanleger mit solchen Halbwahrheiten in die Irre führen? O. K., wenn sich die Raiffeisen-Bänker aus dem Kleinweisertal unermüdlich solcher Halbwahrheiten bedienen, haben wir hier noch ein gewisses Verständnis wegen der dahinter stehenden massiven geschäftlichen Interessen. Aber eine seriöse Finanzpresse sollte es doch eigentlich besser wissen. Oder ist es einfach nur Ihr GELDBRIEF-Kolumnist, der ständig Verständnisprobleme sieht, die (gebildete) Kapitalanleger offenbar nicht haben?

Die Berichte aus FOCUS-MONEY, Börse-Online und IMPULSE habe ich daher fünf Testpersonen (Rechtsanwältin, Richter, Versicherungsmakler, Bankangestellte und Taxi-Unternehmer) vorgelegt. Ergebnis: KEINER hat es richtig verstanden, was mit dem „ganz legalen“ Vermeiden der Quellensteuer gemeint ist. Quellensteuer, schweizerische Verrechnungssteuer, Quellensteuer im Rahmen von DBA, legal, illegal, legale Vermeidung im Ausland, illegale Steuerhinterziehung im Inland, alles ging - sorry! - wie Kraut und Rüben durcheinander. Aber wie soll man das auch verstehen, wenn z. B. Börse-Online schreibt: „Und Spielräume gibt es viele, auch weiterhin unbemerkt vom deutschen Fiskus und sogar ganz legal sein Geld anzulegen (s. Überblick…).“ Also was nun? „Ganz“ legal, aber warum dann „unbemerkt vom deutschen Fiskus“? - fragte zu Recht einer unserer Testpersonen (ehemaliger Finanzrichter!).

Um es kurz zu machen : Zu unterscheiden ist zwischen dem legalen Vermeiden der wie auch immer gearteten ausländischen Quellenbesteuerung (was ebenso einfach wie banal ist) und der legalen Steuervermeidung im jeweiligen Heimatland (was bei vielen „Lücken“ nicht gewährleistet ist, so dass es bei der illegalen und strafbaren Steuerhinterziehung verbleibt). Nochmals:

Höchst gefährlich, weil keine (legalen) Lösungen der Steuerhinterziehung im Heimatland sind: Reines Aktienportfolio (steuerpflichtige Dividendenerträge!), „ Grandfathering“-Anleihen (steuerpflichtige Zinseinnahmen, was sonst!), Verlagerung auf Stiftungen, Trusts und sonstige juristische Personen (unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht im Lande der „Oberleitung“ bzw. Zurechnung der steuerpflichtigen Erträge bei den dahinter stehenden natürlichen Personen, was sonst!) und formale Verlagerung des Depots auf Offshore-Bankplätze wie Singapur, Hongkong oder Dubai (reiner Versteck-Spiel-Ansatz mit unverschämten, zusätzlichen Kosten!). Wirklich keine Lösung der Probleme.

(Wirklich) legale Lösungen : Depotstruktur mit Zertifikaten, Lebensversicherungen, ertragsteuerfreien Vermögensverwaltungen. Oder steuerlich korrekter ausgedrückt: Ertragsteuerfreie Depot-Strukturen, wie von GELDBRIEF seit langem propagiert. Bei begünstigten Lebensversicherungen muss im übrigen differenziert werden: Bei Vertragsabschluss bis Ende 2004 sind auch für die Zukunft sowohl Ablaufleistungen als auch Zinsgutschriften und Überschussbeteiligungen hüben wie drüben steuerfrei. Bei Vertragsabschlüssen ab 2005 bleiben die laufenden Erträge steuerfrei, nicht jedoch der Gewinn-Zufluss bei Vertragsende (Versteuerung im Heimatstaat).

Ganz legal ertragsteuerfrei anlegen , hier und jetzt, um nicht später (z. B. ab 2011) auf dem falschen Fuss erwischt zu werden - zum besseren Verständnis hierzu lesen Sie nochmals z. B. Recht vertraulich in Ausgabe 10/2005. Sie haben (wie viele) noch erhebliche Verständnisprobleme? Sie wurden falsch beraten? Ihnen wurden illegale Lösungen als legale verkauft? Sie wollen (insbesondere im wohlverstandenen Interesse Ihrer Erben) eben doch eine wirklich legale Kurskorrektur - dann sollten Sie sich kompetent beraten lassen. Nutzen Sie die internationale Kompetenz und langjährige Erfahrung sowie die Kontakte Ihres Herausgebers. Ein persönliches Gespräch mit Hans-Peter Holbach können Sie über die GELDBRIEF-Redaktion (redaktion@geldbrief.li) vereinbaren.
jur. Muc 2005 ©

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